Exekutionsdatenbank
Ihr Zugang zu Exekutionsinformationen
Die Exekutionsdatenbank wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) angeboten und soll bei der Entscheidung helfen, ob die Einleitung eines Rechtsstreits oder eines Exekutionsverfahrens wirtschaftlich sinnvoll ist. Mit dieser Applikation können GläubigerInnen gemäß § 427 Abs. 1 EO in diverse Daten über Exekutionsverfahren, die gegen ihre SchuldnerInnen wegen Geldforderungen geführt werden, Einsicht nehmen. Voraussetzung dafür sind eine Forderung und berechtigte Zweifel an der Bonität der SchuldnerInnen (§§ 427 ff EO).
Aufbau
Die Exekutionsdatenabfrage zeigt alle Exekutionsverfahren,
Konkret können folgende Informationen abgerufen werden:
Abfragen & Berechtigungen
Gemäß § 427 Abs. 2 und §428 EO sind RechtsanwältInnen und NotarInnen unter Angabe ihres Anschriftcodes als VertreterInnen von GläubigerInnen sowie Gebietskörperschaften und SozialversicherungsträgerInnen als inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts als GläubigerInnen zur Abfrage berechtigt.
Als Suchbegriff sind der Name (Vor- und Familienname oder Firma) und die Postleitzahl der SchuldnerInnen-Adresse einzugeben. Statt oder zusätzlich zur Postleitzahl können das Geburtsdatum sowie die Firmenbuch-, zentrale Gewerberegister- oder Vereinsregisternummer angeführt werden.