ELEKTRONISCHE AKTENEINSICHT
Ihr Zugang zu online geführten Akten
Die elektronische Akteneinsicht wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) angeboten. Mit dieser Applikation können ParteienvertreterInnen (RechtsanwältInnen oder NotarInnen) elektronisch auf das gerichtliche Geschäftsregister zugreifen. Der Zugriff selbst ist nur mit gültigem Anschriftencode/ERV-Code möglich.
Abfrage
Die Abfrage umfasst die elektronischen Geschäftsregister sowie die Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen:
Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens des Bundesministeriums für Justiz den Parteien sowie deren VertreterInnen für die oben angeführten Verfahrenstypen (Gattungen C, CG, GA, CGS und E) sowie NotarInnen in deren Funktion als GerichtskommissärInnen in Verlassenschaftsverfahren gestattet, soweit diese einen gültigen ERV-Code vorweisen können.
Für die Abfrage in der Applikation müssen das Gericht sowie die entsprechende Aktenzahl bekannt sein. Bei der Abfrage wird der ERV-Code/Anschriftencode mitübermittelt, wodurch garantiert werden kann, dass ausschließlich nur die dem Gericht bekannten ParteienvertreterInnen Zugriff auf die entsprechende Information erhalten.
Das Ergebnis ist eine Auflistung aller zum Fall relevanten Daten sowie Verfahrensschritte, wie beispielsweise Einbringungsdaten der Klagen, Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine, Beschlüsse, etc. All diese Informationen werden als PDF-File (Acrobat-Dokument) geliefert. Für das Betrachten dieser Dokumente ist der Adobe Acrobat Reader erforderlich.
Bedienungshinweise
Um Abfragen in der elektronischen Akteneinsicht vornehmen zu können, müssen das zuständige Gericht und das jeweilige Aktenzeichen eingegeben werden. Der Anschriftencode der AnwenderIn, die bei lexunited hinterlegt wurde, wird bei der Abfrage übermittelt. Bei RechtsanwältInnen ist dies entweder der entsprechende R-Code bzw. J-Code, weiters kann auch ein entsprechender P-, S- oder K-Code hinterlegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich die dem Gericht bekannten ParteienvertreterInnen auch die entsprechende Information aus der elektronischen Akteneinsicht erhalten. Die Abfrage selbst erfolgt verschlüsselt über SSL.
Folgende Eingabefelder stehen Ihnen zur Verfügung:
Wichtig
Das Aktenzeichen muss immer vollständig eingegeben werden und besteht aus folgenden Elementen:
Die Groß-/Kleinschreibung ist dabei unbeachtlich. Führende Nullen bleiben unberücksichtigt. Die Verrechnung erfolgt bei Lieferung eines positiven Ergebnisses vom Bundesministerium für Justiz.