Exekutionsdatenbank

Ihr Zugang zu Exekutionsinformationen

Die Exekutionsdatenbank wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) angeboten und soll bei der Entscheidung helfen, ob die Einleitung eines Rechtsstreits oder eines Exekutionsverfahrens wirtschaftlich sinnvoll ist. Mit dieser Applikation können GläubigerInnen gemäß § 427 Abs. 1 EO in diverse Daten über Exekutionsverfahren, die gegen ihre SchuldnerInnen wegen Geldforderungen geführt werden, Einsicht nehmen. Voraussetzung dafür sind eine Forderung und berechtigte Zweifel an der Bonität der SchuldnerInnen (§§ 427 ff EO).

Aufbau

Die Exekutionsdatenabfrage zeigt alle Exekutionsverfahren,

  • die länger als ein Monat seit der Bewilligung anhängig sind

  • die weder eingestellt noch beendet sind

  • bei denen noch keine zwei Jahre seit dem letzten, in die Daten aufgenommenen, Exekutionsschritt abgelaufen sind

Konkret können folgende Informationen abgerufen werden:

  • Exekutionsgericht, Aktenzahl, Höhe der betriebenen Forderungen inkl. Hinweis auf eine Aufschiebung und die Art der Exekutionsmittel

  • im Falle von Fahrnisexekutionen: erfolgte Pfändungen und ergebnislose Vollzugsversuche

  • Abgaben eines Vermögensverzeichnisses innerhalb des letzen Jahres

Abfragen & Berechtigungen

Gemäß § 427 Abs. 2 und §428 EO sind RechtsanwältInnen und NotarInnen unter Angabe ihres Anschriftcodes als VertreterInnen von GläubigerInnen sowie Gebietskörperschaften und SozialversicherungsträgerInnen als inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts als GläubigerInnen zur Abfrage berechtigt.

Als Suchbegriff sind der Name (Vor- und Familienname oder Firma) und die Postleitzahl der SchuldnerInnen-Adresse einzugeben. Statt oder zusätzlich zur Postleitzahl können das Geburtsdatum sowie die Firmenbuch-, zentrale Gewerberegister- oder Vereinsregisternummer angeführt werden.